Barrierefreiheitserklärung
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Gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Burgtheater GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.burgtheater.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
UNVEREINBARKEIT MIT DEN BARRIEREFREIHEITSBESTIMMUNGEN
Für einige Bild- und Medieninhalte werden noch Alternativ- oder Beschreibungstexte hinterlegt und berichtigt (Kriterium 1.1.1), ebenso bei Schriftanimationen (Kriterium 1.4.5.). Auch für unsere Audio- und Videoinhalte fehlen teilweise alternative Inhalte, vollständige Transkripte oder Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer*innen nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen (Kriterien 1.2.1, 1.2.2, 1.2.3, 1.2.4, 1.2.5). Wir arbeiten daran, für alle genannten Inhalte unterstützende oder alternative Texte anzubieten soweit dies ohne unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen möglich ist.
Die Beziehungen von Steuerelementen und deren Funktion sind nicht durchgängig eindeutig hinterlegt (zB die Swipe-Bedienung bei Slider-Elementen, Links sind nicht immer eindeutig hinterlegt oder fokussierbar, ebenso einzelne Menüpunkte, alternierende Navigation wird erst hinterlegt, Hinweise auf Veränderungen oder Aktualisierungen fehlen noch). Dadurch sind die Kriterien 1.3.1., 1.3.3., 1.4.13., 2.4.3., 2.4.4., 2.4.5., 2.4.6., 2.4.7., 3.2.1., 3.2.2., 4.1.1., 4.1.2., 4.1.3. zum Teil nicht erfüllt. Wir arbeiten an der Behebung der Probleme.
Erfolgskriterium 1.3.4. ist generell erfüllt, in einigen Bereichen sind Probleme aber noch nicht mit Sicherheit ausgeschlossen (zB Skalierbarkeit der Seite, Ansichtswechsel). Wir arbeiten an der Verbesserung.
Die Zeilen in Textbereichen sind nicht durchgängig optimal gestaltet (zB zu geringe Zeilenabstände), womit Kriterium 1.4.12. nicht erfüllt ist. Die Linienhöhe wird noch adaptiert, der Mangel wird behoben.
Die Website ist derzeit noch nicht vollständig per Tastatur bedienbar (Erfolgskriterien 2.1.1., 2.1.4., 3.2.1., 3.2.2.). Wir arbeiten an der Behebung des Problems.
Die Barrierefreiheit des Slider am Seitenkopf der Startseite wird noch optimiert. Diese sind zeitlich gesteuert und lassen sich weder mit Maus noch Tastatur stoppen (Kriterien 2.2.1., 2.2.2). Auch können die Slider noch nicht ohne pfadbasierte Geste bedient werden, wodurch Erfolgskriterium 2.5.1. nicht erfüllt ist. Außerdem wird die Auszeichnung der unterschiedlichen Slider-Elemente noch verbessert, um die Orientierung zu verbessern, auf welche Art von weiterführenden Inhalten verwiesen wird (Kriterium 3.2.4.).
DIE INHALTE FALLEN NICHT IN DEN ANWENDUNGSBEREICH DER ANWENDBAREN RECHTSVORSCHRIFTEN
Einige ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente (zB Geschäftsberichte) sind nicht barrierefrei (§ 2 Abs 3 lit a) WZG). Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2. nicht erfüllt.
Anlassbezogen können ältere Video- oder Audiomedien sowie live übertragene zeitbasierte Medien auf der Website eingebunden sein, welche nach § 2 Abs 3 lit b) und c) WZG einzelne Kriterien der Barrierefreiheit nicht erfüllen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.Oktober 2022 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website www.burgtheater.at mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer von der Burgtheater GmbH selbst vorgenommenen Bewertung der Webseite mittels Evaluierung nach WCAG 2.1 AA im Jahr 2022. Die Bewertung durch einen Experten steht unmittelbar bevor.
Die Website im Jahr 2022 einer umfassenden Neugestaltung unterworfen. Im Zuge dessen arbeiten wir kontinuierlich an der bestmöglichen Erfüllung der Anforderungen nach WCAG 2.1 AA bis Ende des Jahres 2022.
Wir möchten Sie an dieser Stelle auf unser bereits bestehendes Angebot zum barrierefreien Besuch ausgewählter Inszenierungen, etwa durch die Möglichkeit akustischer Verstärkung oder unter Zuhilfenahme der App BURGTHEATER PROMPT hinweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.burgtheater.at/barrierefrei sowie www.burgtheater.at/prompt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern - Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen - so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.burgtheater.at“ an online@burgtheater.at.
Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Erklärung zur Barrierefreiheit des Ticketshops
Die Burgtheater GmbH ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Ticketshop https://tickets.burgtheater.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
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Die Saalplanbuchung im Onlineshop ist nicht barrierefrei gemäß WCAG 2.1 AA. Alternativ kann die Bestplatzbuchung verwendet werden.
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Folgende Seiten sind noch nicht vollständig optimiert:
Auswahl eines Gutscheins
Auswahl eines Artikels über die Artikelseite
Auswahl von Plätzen über die Kalenderfunktion
Der Kundenbereich „Mein Theater“ (Ausnahme: Erfassung und Änderung von Kundendaten) -
Wenn Bilder verwendet werden, kann nicht immer gewährleistet werden, dass sprechende Beschreibungstexte hinterlegt sind.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31. August 2022 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von
JetTicket Software GmbH
Spitalstraße 5, 7350 Oberpullendorf, Österreich
UID ATU 64585318, LG Eisenstadt, FN 317505w
vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 31. August 2022 überprüft.